Mietbürgschaft spart Barkaution

Bei der Anmietung einer Wohnung ist es in der Regel erforderlich, eine Mietkaution zu entrichten. Die Höhe der Mietkaution ist gemäß §551 BGB begrenzt, und darf bei bis zu drei Kaltmieten liegen. Damit handelt es sich um einen oftmals ansehnlichen Betrag, der über lange Zeit liquide Mittel des Mieters bindet.

Dies kann mit Hilfe einer Mietbürgschaft vermieden werden. Bei einer Bürgschaft werden die Verpflichtungen einer Vertragspartei von einem Dritten übernommen. Bei der Mietbürgschaft ist es die Zahlung der Mietkaution, die der Bürge übernimmt. Eine Mietbürgschaft oder Mietkautionsbürgschaft kann daher genutzt werden, um die Zahlung der Kaution vollständig zu vermeiden. Eine derartige Bürgschaft ist für den Mieter vorteilhaft, weil er hierdurch der Festlegung liquider Mittel aus dem Wege geht. Er kann das Geld für die Kaution anderweitig verwenden, etwa um die Einrichtung der neuen Wohnung zu finanzieren.

Für den Vermieter macht es keinen wesentlichen Unterschied, ob die Kaution in Form einer Bürgschaft oder als Barkaution geleistet wird. Tendenziell erwachsen dem Vermieter bei einer Mietkautionszahlung per Mietbürgschaft sogar Vorteile, weil er für berechtigte Forderungen nach Beendigung des Mietverhältnisses im Bürgen einen potenziellen Rechtsnachfolger, etwa falls der Mieter verstirbt, zur Verfügung hat. Denn wenn Schäden, die vom Mieter verursacht wurden, oberhalb der gezahlten Mietkaution liegen, kann der Vermieter in solchen Fällen seine Ansprüche beim Bürgen der Mietbürgschaft geltend machen.

Eine Mietbürgschaft ist also für beide Seiten, insbesondere aber für den Mieter mit Vorteilen verbunden. Zur Beschaffung einer Mietkautionsbürgschaft muss der Mieter heute aber nicht seine Verwandten, Freunde oder Bekannte um Unterstützung bitten. Es gibt mehrere Kautionsunternehmen, die die Mietbürgschaft ähnlich wie bei einer Versicherung übernehmen. Der Mieter zahlt jedes Jahr eine Prämie an den Kautionssteller, der hierfür eine Police ausstellt. Durch diese Police kann der Vermieter bei Bedarf, wenn also nach dem Auszug Schäden zu regulieren sind, die Regulierung vornehmen. Die Kautionsversicherung beschafft sich eine eventuelle Zahlung im Nachgang beim Mieter.